Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 12/93

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. November 1992 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt nicht 60.000,00 DM.


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