Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 12/98

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 27. Oktober 1997 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM nicht.


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