Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 67/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 5. Februar 1998 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbringen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000 DM.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 9 U 48/15
23. September 2015
9 U 48/15 23. September 2015

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