Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 45/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 23. November 1999 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 8.081,02 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Mai 1999 zu zahlen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin und die Beklagten um jeweils 8.081,02 DM.


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Zitiert von

Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (3. Zivilsenat) - 3 U 17/24
13. Februar 2026
3 U 17/24 13. Februar 2026

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