Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 36/03

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Januar 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Klägerin um mehr als 20.000,-- EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 196/14
7. Mai 2015
20 W 196/14 7. Mai 2015

Referenzen