Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 23 U 16/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. März 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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