Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 430/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen

aufgehoben.

Das Verfahren wird gem. § 206 a StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen versuchten Betruges verurteilt worden ist.

Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.


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