Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 207/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. September 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.319,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.3.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin zu 2/3 und dem Be-klagten zu 1/3 auferlegt.

Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5 zu tragen

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eine Revisionszulassung erfolgt nicht.


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