Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 103/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.05.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Essen (9 O 152/09) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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