Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III - 5 RVs 99/11 OLG Hamm

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten vom 18. Oktober 2011 gegen den Beschluss der X. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 06. Oktober 2011 und auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der X. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 12. September 2011 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 08. Dezember 2011

auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers beschlossen:

1.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

2.

Eine Entscheidung des Senats über die Revision ist derzeit nicht veranlasst.


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