Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 183/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 317/15
26. Oktober 2016
11 O 317/15 26. Oktober 2016
Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 110/14
7. Januar 2015
11 O 110/14 7. Januar 2015

Referenzen