Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 237/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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