Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 88/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 19.03.2013 (Az.: 1 O 544/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.217,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.03.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % der zukünftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 13.07.2011 auf der M-Straße in P-F zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

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