Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 24 U 80/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das am 30.05.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten, die den Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweiligen Partei bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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