Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 3/17

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Dezember 2016 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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