Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 149/17

Tenor

Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die

              Antragsteller.

              Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

              Der Beschwerdewert beträgt 233.760,00 EUR.


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