Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

LwVfG § 1

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten in den Verfahren auf Grund der Vorschriften über

1.
die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen im Landpachtverkehrsgesetz vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075) und über den Landpachtvertrag in den Fällen des § 585b Abs. 2, der §§ 588, 590 Abs. 2, des § 591 Abs. 2 und 3, der §§ 593, 594d Abs. 2 und der §§ 595 und 595a Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
1a.
den Landpachtvertrag im übrigen,
2.
die rechtsgeschäftliche Veräußerung, die Änderung oder Aufhebung einer Auflage, die gerichtliche Zuweisung eines Betriebes sowie die Festsetzung von Zwangsgeld im Grundstückverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1091),
3.
Einwendungen gegen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht in § 10 des Reichssiedlungsgesetzes,
4.
die Aufhebung von Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie die Inanspruchnahme von Gebäuden oder Land in §§ 59 und 63 Abs. 3 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1565, 1807), ferner die Festsetzung des Ersatzanspruchs und der Entschädigung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-2, veröffentlichten bereinigten Fassung,
5.
das Anerbenrecht einschließlich der Versorgungsansprüche bei Höfen, Hofgütern, Landgütern und Anerbengütern,
6.
Angelegenheiten, die mit der Aufhebung der früheren Vorschriften über Erbhöfe zusammenhängen,
jedoch in den in den Nummern 5 und 6 bezeichneten Verfahren nur, soweit die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes für diese geltenden oder die künftig erlassenen Vorschriften die Zuständigkeit von Gerichten mit ehrenamtlichen Richtern vorsehen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 13 W 7/22 Lw
1. März 2022
13 W 7/22 Lw 1. März 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 131/20
23. Juli 2021
10 W 131/20 23. Juli 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/15
29. April 2016
BLw 2/15 29. April 2016
Beschluss vom Amtsgericht Winsen (Luhe) - 7 Lw 45/14
26. Februar 2015
7 Lw 45/14 26. Februar 2015