Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 W 9/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 02.05.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 02.05.2024 (Az.: 1 O 97/24) wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 320.000 € festgesetzt.


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