Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 75/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. April 2001 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts - 27 O 347/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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