Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 54/12

Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 22.03.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 427/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

 

2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.