Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 7/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2011 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Moers - 561 C 259/14
28. Januar 2015
561 C 259/14 28. Januar 2015

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