Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 107/20

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.09.2020 (37 O 92/19) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.              Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 80.262,14 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Porsche Cayenne S Diesel mit der Fahrgestellnummer A zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) mit der Annahme des Fahrzeugs Porsche Cayenne S Diesel mit der Fahrgestellnummer A im Annahmeverzug befindet.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers in erster Instanz haben der Kläger und die Beklagte zu 2) zu jeweils ½ zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen. Im Übrigen hat die Kosten des Berufungsverfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen die Beklagte zu 2) zu tragen.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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