Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 61/25

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 08.04.2025 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 180/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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