Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 385/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 261/11 - der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 21. Juli 2010 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Erstellung eines Geländeplateaus wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.


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