Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1456/15.NE

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.


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