Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 B 287/23.PVB

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Beteiligten zu 1. wird im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, dem Antragsteller nicht zu untersagen, dem Beteiligten zu 2. in allen Angelegenheiten, deren Einstufung als Verschlusssache den Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" nicht übersteigt,

a)              uneingeschränkten Zugang zu allen Teilen der Personalratssitzungen zu gewähren, wobei von Seiten der Beteiligten zu 1. der Zugang zur Sperrzone der Dienststelle von einer Begleitung abhängig gemacht werden kann,

b)              die Einladungen zu allen Personalratssitzungen mit der vollständigen Tagesordnung zu übersenden und

c)              alle zur Wahrnehmung der Aufgaben als Personalratsmitglied erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.


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