Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 9 KR 736/15

Tenor

Die Beklagte und Widerklägerin wird verurteilt, an die Klägerin und Widerbeklagte einen Betrag von 300,00 EUR nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2015 zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Beklagte und Widerklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 600,00 EUR festgesetzt.


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