Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 365/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 325.146,52 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. Dezember 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der durch die Anrufung des sachlich unzuständigen Landgerichts Aachen entstandenen Mehrkosten, welche die Klägerin alleine trägt - tragen die Klägerin zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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