Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 1067/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt haben.

Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 97/100 und der Beklagte zu 3/100.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Klägerin vollstreckbar und für den Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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