Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 6302/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Bei- geladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils bei- zutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll- streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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