Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2283/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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