Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 1335/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 2 K 17/14
16. Juli 2015
2 K 17/14 16. Juli 2015

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