Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 25 Ds 114/23

Tenor

Die Angeklagte T. wird auf ihre Kosten wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb und in einem Versuchsfall tateinheitlich Urkundenfälschung begangen wurde, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ein Betrag in Höhe von 3.500 € wird bei ihr eingezogen.

Der Angeklagte W. wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

§§ 263 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1, 267 Abs. 1, 22, 23, 52, 53, 73c StGB.


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