ZFdG
Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zollfahndungsdienst
- § 2 Zentralstelle
- § 3 Aufgaben als Zentralstelle
- § 4 Eigene Aufgaben
- § 5 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 6 Weisungsrecht
- § 7 Datenerhebung und -verarbeitung der Zentralstelle
- § 8 Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
- § 9 Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
- § 10 Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung
- § 11 Zollfahndungsinformationssystem
- § 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
- § 13 Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem
- § 14 Koordination und Lenkung von Ermittlungen
- § 15 Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben
- § 16 Weitere Befugnisse
- § 17 Verwendung von Daten aus Strafverfahren
- § 18 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
- § 19 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
- § 20 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
- § 21 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
- § 22 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
- § 22a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
- § 23 Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 23a Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
- § 23b Gerichtliche Anordnung
- § 23c Durchführungsvorschriften
- § 23d Übermittlungen durch das Zollkriminalamt
- § 23e Verschwiegenheitspflicht
- § 23f (weggefallen)
- § 23g Erhebung von Verkehrsdaten
- § 24 Allgemeine Aufgaben
- § 25 Besondere Aufgaben
- § 26 Allgemeine Befugnisse
- § 27 Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung
- § 28 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
- § 29 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
- § 30 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
- § 31 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsämtern Dritten nicht bekannt ist
- § 32 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
- § 32a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
- § 32b Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung
- § 32c Unterstützung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
- § 33 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 34 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 35 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- § 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
- § 36 Abgleich personenbezogener Daten
- § 37 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
- § 38 Weitere Verwendung von Daten
- § 39 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten bei automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in nicht automatisierten Dateien
- § 40 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind
- § 41 Errichtungsanordnung
- § 41a Entschädigung für Leistungen
- § 42 Schadensausgleich
- § 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 44 Einschränkung von Grundrechten
- § 45 Strafvorschriften
- § 46 Bußgeldvorschriften
- § 47 (weggefallen)
Standangaben
- Zuletzt geändert Art. 15 G v. 17.8.2017 I 3202 (Stand)
Versionen
- 17. August 2017 (ausgewählt)