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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
3*) 6
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1
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BEGDV 6 § 1 (Law)
...1 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.
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SprengV 1 § 6 (Law)
(1) Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes und
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SchKiSpVDBest 1 § 6 (Law)
(1) Die in den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung bestehenden Einrichtungen der Schüler
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ÜblG 1 § 6 (Law)
(1) Aufwendungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 sind 1.
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BEGDV 1 § 6 (Law)
(weggefallen)
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 6 (Law)
WE WE I WE/ WE WE I Portion *1)
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SGB 6 § 1 Beschäftigte (Law)
Versicherungspflichtig sind 1.
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LASaarDV 1 § 6 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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BesVNG 1 § 6 (weggefallen) (Law)
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VersRMAbschR (XXXX) 1. bis 6. (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
Der Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmen und den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften schriftlich die Namen seiner Mitglieder und seine Anschrift mit. ...
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SGB 1 § 6 Minderung des Familienaufwands (Law)
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
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BImSchV 1 2010 § 6 Allgemeine Anforderungen (Law)
(1) Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser als Wärmeträger
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SGB 6 Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM (Law)
946 07
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UVSV Anlage 6 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) (Law)
I UV-STRAHLUNG (ca. 30 Prozent) 1
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SprengV 1 Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) (Law)
1
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BEGDV 6 Anlage zu § 1 (Law)
1
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SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes
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FPersV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6) (Law)
...1893 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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ZollKostV Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
Vorbemerkungen (1)
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TourKfmAusbV Anlage 1 (zu § 6) (Law)
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Nr. 1
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MarkschBergV Anlage 1 (zu § 6) (Law)
1
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MechatronikerAusbV § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
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ProdTechAusbV § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
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SegelmAusbV § 6 Teil 1 der Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Gesellenprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
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BergtechAusbV § 6 Inhalt von Teil 1 (Law)
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.
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AugenoptAusbV § 6 Teil 1 der Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
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TfV Anlage 6 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) (Law)
724 - 725) 1.
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BWildSchV Anlage 6 (zu § 4 Abs. 1) (Law)
Lfd. Nr. ...
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GBVfg Anlage 6 (zu § 52 Abs. 1) (Law)
I 1995, Nr. 6, S. 40)
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HdlRegVfg Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1) (Law)
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts 1.
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MarktOWMeldV (XXXX) Anlage G 1 bis M 6 (weggefallen) (Law)
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KälteMechaAusbV § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
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Tier-LMHV Anlage 6 (zu § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) (Law)
Muster 1
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StromNEV Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1) (Law)
1.
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GasNEV Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1) (Law)
Allgemeine Anlagen 1.
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SzVersFachwPrV Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) (Law)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche