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VwGO § 90 (Law)
Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst ...
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LuftPersV (XXXX) §§ 90 bis 93 (weggefallen) (Law)
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WG Art 90 (Law)
(1) Ein abhanden gekommener oder vernichteter Wechsel kann im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Nach Einleitung des Verfahrens kann der Berechtigte von dem Annehmer des gezogen...
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AMG 1976 § 90 (Law)
(weggefallen)
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BetrVG § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs-...
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StRSaarEG § 90 Umrechnung der Einheitswerte (Law)
(1) Die für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes in Franken ermittelten oder noch zu ermittelnden Einheitswerte sind auf den Beginn des Eingliederungstages mit einer Deutschen Mark für sec...
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AKG § 90 Besonderheiten des Verfahrens (Law)
(1) Dem Antrag (§ 87 Abs. 1 Satz 2) ist eine Ausfertigung der nach § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes aufgenommenen Niederschriften beizufügen. (2) Die Entscheidung über den Antr...
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SachenRBerG § 90 Inhalt des Antrags (Law)
...90 genutzt wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung genutzt wird. (4) Beantragt der Nutzer die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens, so soll er in dem Antrag auch erklären,...
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AgrStatG § 90 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
(1) Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge. (2) Der Berich...
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InsO § 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten (Law)
(1) Zwangsvollstreckungen wegen Masseverbindlichkeiten, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind, sind für die Dauer von sechs Monaten seit der Eröffnung des I...
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StBerG § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen (Law)
(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind 1. Warnung, 2. Verweis, ...
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StGB § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten (Law)
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ...
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BVerfGG § 90 (Law)
(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltene...
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FlurbG § 90 (Law)
Wenn für ländliche Grundstücke eine Grundabtretung nach berggesetzlichen Vorschriften in großem Umfange durchgeführt oder zulässig ist und die Grundstückseigentümer den begründeten Anspruch erheben, d...
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HwO § 90 (Law)
...90 Abs. 3 und 4 ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt IV zu diesem Gesetz mit dem von ihnen betriebenen Gewerbe einzutragen sind (Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwe...
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MarkenG § 90 Kostenentscheidung (Law)
(1) Sind an dem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so kann der Bundesgerichtshof bestimmen, daß die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Beteiligten erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweck...
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JGG § 90 Jugendarrest (Law)
(1) Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich zum Bewußtsein bringen, daß er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Vollzug des Jug...
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LuftFzgG § 90 (Law)
(1) Werden nach der Eintragung des Luftfahrzeugs in das Register Eintragungen in der Luftfahrzeugrolle geändert, welche die in § 80 Abs. 1 bezeichneten Angaben betreffen, so hat das Luftfahrt-Bundesam...
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SchRegO § 90 (Law)
Für die Fälle der sofortigen Beschwerde sind die Vorschriften über die Beschwerde nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuw...
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PatG § 90 (Law)
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor. ...