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BGB § 875 Aufhebung eines Rechts (Law)
(1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts im Grund...
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BGB § 903 Befugnisse des Eigentümers (Law)
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Ti...
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BGB § 913 Zahlung der Überbaurente (Law)
(1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus z...
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BGB § 926 Zubehör des Grundstücks (Law)
...§§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des Besitzes maßgebend.
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BGB § 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis (Law)
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht ...
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BGB § 939 Hemmung der Ersitzung (Law)
...§§ 205 bis 207 oder ihr Ablauf nach den §§ 210 und 211 gehemmt ist.
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BGB § 940 Unterbrechung durch Besitzverlust (Law)
(1) Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen. (2) Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ...
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BGB § 942 Wirkung der Unterbrechung (Law)
Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen.
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BGB § 946 Verbindung mit einem Grundstück (Law)
Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache. ...
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BGB § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen (Law)
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die A...
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BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen (Law)
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
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BGB § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes (Law)
(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden si...
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BGB § 983 Unanbringbare Sachen bei Behörden (Law)
...§§ 979 bis 982 entsprechende Anwendung.
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BGB § 993 Haftung des redlichen Besitzers (Law)
...§§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind,...
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BGB § 994 Notwendige Verwendungen (Law)
...§ 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
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BGB § 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers (Law)
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vors...
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BGB § 1002 Erlöschen des Verwendungsanspruchs (Law)
...§§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung.
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BGB § 1020 Schonende Ausübung (Law)
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten G...
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BGB § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen (Law)
...§ 929 Satz 2, der §§ 930 bis 932 und der §§ 933 bis 936 finden entsprechende Anwendung; in den Fällen des § 936 tritt nur die Wirkung ein, dass der Nießbrauch dem Recht des Dritten vorgeht.
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BGB § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers (Law)
Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforde...