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LAnpG § 60 Rechtsbehelfsverfahren (Law)
...r das Rechtsbehelfsverfahren sind die Vorschriften des Zehnten Teils des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
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RVG § 60 Übergangsvorschrift (Law)
...rgütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Recht...
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SchRG § 60 (Law)
...r Gläubiger die Schiffshypothek auf oder verzichtet er auf sie oder räumt er einer anderen Schiffshypothek den Vorrang ein, so wird der Schuldner frei, soweit er ohne diese Verfügung nach § 59 aus der...
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PatG § 60 (Law)
(weggefallen)
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AMG 1976 § 90 (Law)
(weggefallen)
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BetrVG § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte (Law)
...rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbei...
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StRSaarEG § 90 Umrechnung der Einheitswerte (Law)
...r die in Franken ermittelten oder noch zu ermittelnden Einheitswerte der Gewerbeberechtigungen mit Ausnahme der Apothekenrechte, deren Einheitswerte seit dem 20. November 1947 auf der Grundlage ihres ...
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BeurkG § 60 Widerruf (Law)
...rd er darauf gegründet, daß das mit der Verwahrung durchzuführende Rechtsverhältnis aufgehoben, unwirksam oder rückabzuwickeln sei, soll sich der Notar jeder Verfügung über das Verwahrungsgut enthalte...
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BVerfGG § 60 (Law)
...rfahren ausgesetzt. Erkennt das Bundesverfassungsgericht auf Entlassung aus dem Amt oder auf Anordnung der Versetzung in ein anderes Amt oder in den Ruhestand, so wird das Disziplinarverfahren eingest...
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BPersVG § 60 (Law)
...res, in dem nach Satz 3 die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung stattfinden. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb des Zeitraums für die regelmäßigen...
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GmbHG § 60 Auflösungsgründe (Law)
...r Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel des...
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VwGO § 60 (Law)
...rnisses zu stellen; bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung, des Antrags auf Zulassung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Beschwerde beträgt die Frist eine...
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AKG § 90 Besonderheiten des Verfahrens (Law)
...rschreibungsgesetzes aufgenommenen Niederschriften beizufügen. (2) Die Entscheidung über den Antrag kann nur für alle Gläubiger einheitlich ergehen. Sie wirkt für und gegen alle Gläubiger. §...
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SachenRBerG § 90 Inhalt des Antrags (Law)
...rklärungen, hat der Notar dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Ergänzung des Antrags zu bestimmen. Verstreicht die Frist fruchtlos, so weist der Notar den Antrag auf Kosten des Antragstellers ...
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BBesG § 37 Bundesbesoldungsordnung R (Law)
...r der Richter und Staatsanwälte, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bundesbesoldu...
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AgrStatG § 90 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
...rstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge. (2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr.
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InsO § 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten (Law)
...reckungen wegen Masseverbindlichkeiten, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind, sind für die Dauer von sechs Monaten seit der Eröffnung des Insolvenzverfahre...
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StBerG § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen (Law)
...ruf. (2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
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StGB § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten (Law)
...r öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ...
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EinigVtr Anlage I Kap IX Anlage I Kapitel IX (Law)
...r Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1071) (siehe Kapitel XIX - Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten)