-
BinSchUO2008Anh X § 5.04 Stabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
1. Die sich aus der freien Decksfläche ergebende höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist bei Barkassen nach Anhang II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe ...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.04 Maximale Zuladung (Law)
...ximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajü...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.09 Elektrische Anlagen (Law)
Die Anlagen müssen Anhang II Kapitel 9 sinngemäß erfüllen und zusätzlich hierzu für ständige Neigungen des Zeesbootes bis zu 20° ausgelegt sein.
-
BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)
Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
-
BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
-
GewO (XXXX) §§ 81 bis 104n (weggefallen) (Law)
-
BBergG § 81 Umfang der Grundabtretung (Law)
(1) Die Grundabtretung darf nur in dem Umfang durchgeführt werden, in dem sie zur Verwirklichung des Grundabtretungszweckes erforderlich ist. Die Frist, innerhalb der der Grundabtretungszweck verwirkl...
-
BHO § 81 Gliederung der Haushaltsrechnung (Law)
(1) In der Haushaltsrechnung sind die Einnahmen und Ausgaben nach der in § 71 bezeichneten Ordnung den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenüber...
-
EnergieStV § 81 Nicht leitungsgebundenes Verbringen (Law)
Wird Erdgas nicht leitungsgebunden aus einem anderen Mitgliedstaat in das Steuergebiet verbracht, finden sinngemäß Anwendung 1. ...
-
EStG § 81 Zentrale Stelle (Law)
Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
-
SachenRBerG § 81 Voraussetzungen, Kaufgegenstand, Preisbestimmung (Law)
(1) Der Grundstückseigentümer ist berechtigt, ein vom Nutzer errichtetes oder erworbenes Wirtschaftsgebäude oder dessen bauliche Anlage anzukaufen oder, wenn kein selbständiges Gebäudeeig...
-
StBerG § 81 Rügerecht des Vorstands (Law)
(1) Der Vorstand kann das Verhalten eines Mitglieds der Steuerberaterkammer, durch das dieses ihm obliegende Pflichten verletzt hat, rügen, wenn die Schuld des Mitglieds gering ist und ein Antrag auf ...
-
StGB § 81 Hochverrat gegen den Bund (Law)
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen...
-
BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
-
AgrStatG § 81 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind der Einschlag und die Einschlagsursache nach Holzarten und -sorten jeweils nach Waldeigentumsarten. (2) Berichtszeitr...
-
BewG § 81 Außergewöhnliche Grundsteuerbelastung (Law)
Weicht im Hauptfeststellungszeitpunkt die Grundsteuerbelastung in einer Gemeinde erheblich von der in den Vervielfältigern berücksichtigten Grundsteuerbelastung ab, so sind die Grundstückswerte in die...
-
HRG § 81 Verträge mit den Kirchen (Law)
Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.