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DonauSchPVAnl 1993 § 7.05 Liegestellen (Law)
1. Auf Liegestellen, die durch das Tafelzeichen E.5 (Anlage 7) gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge und Schwimmkörper nur auf der Seite der ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 8.11 Nachtbezeichnung stilliegender Schwimmkörper (§ 3.25) (Law)
§ 3.25 findet keine Anwendung auf Schwimmkörper, die a) zu einer Zusammenstellung von Fahrzeugen oder zu einem Verband gehören, ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 9.01 Abmessungen der Fahrzeuge (Law)
Einzeln fahrende Fahrzeuge dürfen auf den nachfolgend genannten Strecken folgende Abmessungen nicht überschreiten: ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 11.02 Benutzung der Schutzhäfen (Law)
1. In dem Schutzhafen Deggendorf dürfen den Bereich a) ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 11.04 An- und Abmeldung, Zuweisung von Liegeplätzen (Law)
1. Die Schiffsführer müssen ihre Fahrzeuge unter Vorlage der Schiffsurkunden und Ladepapiere nach dem Einlaufen unverzüglich bei der zuständi...
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DonauSchPVAnl 1993 § 11.08 Anzeigepflicht (Law)
Vorkommnisse, durch die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt in dem Schutzhafen gefährdet werden können, sind der zuständigen Behörde oder dem Hafenaufseher unverzüglich anzuzeigen. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 13.02 Kleinfahrzeuge und bestimmte Wassersportgeräte (Law)
Der Einsatz von Segelsurfbrettern, von Wassermotorrädern oder ähnlichen Kleinfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern ist in der deutsch-österreichischen Grenzstrecke (km 2223,20 bis km 2201,77) verboten. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 13.03 Allgemeines (Law)
Als Schleusenbereich gilt 1. für die Schleuse Bad Abbach: die Schleuse sowie der obere und untere Schleusenvorha...
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DonauSchPVAnl 1993 § 13.08 Reihenfolge der Schleusungen (Law)
1. Vorrang bei der Schleusung haben außer den in § 6.29 genannten Fahrzeugen a) ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 13.12 Signalanlage Racklauhafen (Law)
Auf dem Trenndammkopf des Racklauhafens (km 2228,42, rechtes Ufer) zeigen Signallichter nach Unterstrom und zum Racklauhafen an, ob sich Talfahrer auf der Strecke zwischen der Schleuse Ka...
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DonauSchPVAnl 1993 § 14.01 Anlegestellen (Law)
Fahrgastschiffe dürfen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nur an Anlegestellen festmachen, die von der zuständigen Behörde hierfür zugelassen sind.
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DonauSchPVAnl 1993 § 14.02 Schiffsverkehr an den Anlegestellen (Law)
1. Will ein Fahrgastschiff an einer Anlegestelle festmachen, so ist diese unverzüglich freizumachen. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 14.05 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen (Law)
1. Die Fahrgäste müssen sich so verhalten, daß die Sicherheit an Bord der Fahrgastschiffe und an den Anlegestellen nicht beeinträchtigt wird....
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DonauSchPVAnl 1993 § 14.06 Schleppverbot (Law)
Fahrgastschiffe, die Fahrgäste an Bord haben, dürfen nicht längsseits gekuppelt fahren; sie dürfen weder schleppen noch geschleppt werden, es sei denn, daß dies zum Abschleppen eines beschädigten Fahr...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
1. Über die Bestimmungen dieser Verordnung hinaus haben die Schiffsführer alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die die allg...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.16 Rettung und Hilfeleistung (Law)
1. Der Schiffsführer muß bei Unfällen, die Personen an Bord gefährden, alle verfügbaren Mittel zu ihrer Rettung einsetzen. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge (Law)
1. Der Schiffsführer eines festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuges oder eines festgefahrenen oder auseinandergerissenen Schwimmkörpers muß ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.19 Besondere Anweisungen (Law)
1. Schiffsführer und Personen, unter deren Obhut schwimmende Anlagen gestellt sind, müssen den besonderen Anweisungen Folge leisten, die ihne...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art (Law)
Die Schiffsführer müssen die von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen vorübergehender Art befolgen, die aus besonderen Anlässen für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt bekanntgema...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.02 Lichter (Law)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen.