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BGB § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs (Law)
(1) Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem E...
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BGB § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs (Law)
...§§ 566 bis 566e, 567a und 567b entsprechend anzuwenden.
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BGB § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers (Law)
Die Gläubiger des Bestellers können, soweit ihre Forderungen vor der Bestellung entstanden sind, ohne Rücksicht auf den Nießbrauch Befriedigung aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen verla...
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BGB § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Law)
...§§ 1020 bis 1024, 1026 bis 1029, 1061 finden entsprechende Anwendung.
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BGB § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek (Law)
Ist infolge einer Verschlechterung des Grundstücks die Sicherheit der Hypothek gefährdet, so kann der Gläubiger dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Gefährdung bestimmen. Nach dem...
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BGB § 84 Anerkennung nach Tod des Stifters (Law)
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden.
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BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (Law)
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die...
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BGB § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats (Law)
Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
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BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (Law)
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. ...
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BGB § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen (Law)
Die Verjährung von Ansprüchen der in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 bezeichneten Art beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, der Errichtung des vollstreckbaren Titels oder der Feststellung im Insolven...
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BGB § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen (Law)
Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung gelten auch für Ansprüche, die aus demselben Grunde wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind.
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BGB § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen (Law)
...§ 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, so ist abweichend von Absatz 1 1. eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger...
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BGB § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Law)
...§ 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechend...
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BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (Law)
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Ve...
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BGB § 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten (Law)
...§ 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat.
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BGB § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (Law)
...§ 355 Absatz 3 auch § 357 entsprechend anzuwenden; im Übrigen gelten für verbundene Ratenlieferungsverträge § 355 Absatz 3 und § 357c entsprechend. Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Ansprüche auf Za...
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BGB § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme (Law)
(1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gl...
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BGB § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung (Law)
Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.
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BGB § 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte (Law)
(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über...
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BGB § 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer (Law)
(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder ...