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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LB 89/02 (Urteil)
Die Abschiebungsandrohung entspricht zudem den Maßgaben der §§ 50, 51 Abs. 4 AuslG. 17
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig (6. Kammer) - 6 B 170/01 (Urteil)
. § 50 AuslG auszusprechen. 3 Auch wenn davon ausgegangen wird, dass auf legalem
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LA 61/04 (Urteil)
Auch lässt § 50 Abs. 2 AuslG eine Einschränkung auf Regionen oder Teile eines Staates nicht zu (vgl.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 849/01 (Urteil)
Abs. 1 AuslG.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 1365/03 (Urteil)
Nachteil des Antragstellers aus, weil die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig ist, §§ 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 570/99 (Urteil)
in Betracht, was aber nach § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG die Ausreise des Antragstellers voraussetzt.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 3523/99.A (Urteil)
Zur Begründung führte es aus, aus § 34 Abs. 1 S. 1 AsylVfG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 S. 2 AuslG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3731/99 (Urteil)
50 Abs. 1 AuslG in der gebotenen Schriftform ergangen und zu Recht mit der Versagung der Erteilung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig (8. Kammer) - 8 B 153/03 (Urteil)
1 AuslG gleichsam zu unterlaufen.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 1412/01 (Urteil)
Abs. 1 AuslG).
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1367/00 (Urteil)
. § 17 AuslG herleiten lässt, weil eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht besteht, bedarf vorliegend
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 166/03.A (Urteil)
September 2002 fest, dass Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG nicht vorlägen.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 811/01 (Urteil)
der Abschiebung geht. 19Die Abschiebungsandrohung ist in der gebotenen Schriftform ergangen, vgl. § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3616/00 (Urteil)
- nicht gestellt. 12Die Abschiebungsandrohung ist in der gebotenen Schriftform ergangen (vgl. § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 11 S 1170/04 (Urteil)
(2 K 1041/04) gegen den Widerruf ihrer unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 B 885/05 (Urteil)
AufenthG) steht dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 S. 1 AsylVfG in Verbindung mit § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 106/04 (Urteil)
(nunmehr § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) vollziehbar ausreisepflichtig sei, trifft
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 B 4836/02 (Urteil)
berühren die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes jedoch nicht (vgl. §§ 34 Abs. 1 AsylVfG, 50
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2097/98 (Urteil)
); eine weitere Aufenthaltsgenehmigung darf gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG nicht erteilt werden.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3738/00 (Urteil)
das Gericht die Anordnung einer Abschiebung aus der Haft nach den §§ 49 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 2982/03 (Urteil)
das Gericht die Anordnung einer Abschiebung aus der Haft nach den §§ 49 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig (6. Kammer) - 6 B 83/04 (Urteil)
Mit Blick auf § 46 Nr. 2 AuslG sollen zwar Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Lüneburg (1. Kammer) - 1 B 30/01 (Urteil)
Außerdem wurde gem. § 50 Abs. 1 AuslG eine Abschiebungsandrohung erlassen (Nr. 2 der Verfügung v. 18.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2284/96 (Urteil)
in Bonn den Antragsteller anscheinend nicht als ägyptischen Staatsangehörigen ansieht. 4Gemäß § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3864/03 (Urteil)
ist in der gebotenen Schriftform ergangen (vgl. § 50 Abs. 1 AuslG).
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 3521/03 (Urteil)
Die aktuelle Fassung des § 46 Nr. 1 AuslG beruht auf dem am 1.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 1023/04 (Urteil)
Die auf § 50 Abs. 5 des (früheren) Ausländergesetzes gestützte Abschiebungsanordnung aus der Haft hat
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 4188/99.A (Urteil)
Die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG war auf Klage des Bundesbeauftragten hin
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 1505/97 (Urteil)
vorläufig von der Vollziehung zu verschonen. 6Die Abschiebungsandrohung findet ihre Rechtsgrundlage in § 50
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1485/01.A (Urteil)
) noch Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG gegeben seien.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 1528/00.A (Urteil)
Antragstellerin trifft und sich auch nicht mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 11 S 283/05 (Urteil)
zurückgewiesen: Es habe kein Anlass bestanden, Angola als möglichen Zielstaat einer Abschiebung gem. § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 11 S 877/05 (Urteil)
Abs. 4 Satz 1 AuslG und dazu VGH Bad.
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 11 S 1684/07 (Urteil)
Allein auf der Grundlage des Hinweises gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 50 Abs. 2 Hs. 2 AuslG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 1418/04 (Urteil)
kann. 7Ansonsten ist festzustellen: Die Androhung der Abschiebung findet ihre Rechts- grund-lage in § 50
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2801/04 (Urteil)
Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend abgestellt hat, etwaige Duldungsgründe gemäß § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - A 8 K 11508/04 (Urteil)
. § 50 Abs. 3 S.2, 3 AuslG) rechtswidrig, da ein Abschiebungshindernis gemäß § 53 Abs. 1 und 4 i.V.m
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Stade (6. Kammer) - 6 B 962/04 (Urteil)
Dezember 1988, Buchholz 402.24, § 9 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1989, 114).
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 3405/03 (Urteil)
Januar 2003 gestellt worden war, hatte keine Fiktionswirkung nach § 69 AuslG ausgelöst.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 4014/98.A (Urteil)
der Wahrung der Klagefrist im Hinblick auf das der Frage zugrunde liegende Begehren zu § 51 Abs. 1 AuslG
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1718/96 (Urteil)
Eine Ausnahme von der nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG iVm § 48 Abs. 1 Nr. 1 AuslG in der Regel vorgeschriebenen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3381/03 (Urteil)
. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG sei nicht gegeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover (6. Kammer) - 6 B 1089/04 (Urteil)
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar zulässig, aber unbegründet, weil die gesetzlichen Anforderungen nach § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig (2. Kammer) - 2 B 213/04 (Urteil)
zwar nicht als Asylberechtigter anzuerkennen sei, dass ihm jedoch Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Göttingen (4. Kammer) - 4 B 4009/02 (Urteil)
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG in der bis zum 31.Mai 2000 geltenden Fassung (vom 09.07.1990 - BGBl.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 1029/03 (Urteil)
Nach § 50 AuslG soll sodann die Abschiebung schriftlich unter Bestimmung einer Ausreisefrist angedroht
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 2792/00 (Urteil)
S. v. § 5 Nr. 1 AuslG. 8Vgl.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 4388/03 (Urteil)
Satz 1 AsylbLG beschränkt sich auf Leistungsberechtigte, die einem Verteilungsverfahren nach § 46, § 50
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 27 L 832/03 (Urteil)
Der implizite Ansatz, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich eine
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - 7 K 1464/04 (Urteil)
nach § 50 AuslG vorliegt oder die Abschiebungsandrohung entbehrlich ist, die dem Ausländer gesetzte