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BinSchUO2008Anh XII § 11 Besondere Vorschriften für Großbäume (Law)
1. Hölzerne Großbäume müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BGB § 623 Schriftform der Kündigung (Law)
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
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MoselSchPV 1997 § 6.23 Verhalten der Fähren (Law)
1. Fähren dürfen die Wasserstraßen nur überqueren, wenn sie sich vergewissert haben, daß der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zuläßt ...
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EinigVtr Anlage I Kap XII A III Anlage I Kapitel XII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XII § 7.02 Freie Sicht (Law)
1. Vom Steuerstand aus muss nach allen Seiten genügend freie Sicht vorhanden sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XII § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Für die Zwecke dieses Kapitels gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Motor“ ist ein Motor, der nach dem Prinzip der Kompressi...
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BinSchUO2008Anh XII § 15.09 Rettungsmittel (Law)
1. Zusätzlich zu den in § 10.05 Nr. 1 genannten Rettungsringen müssen auf allen für Fahrgäste bestimmten, nicht geschlosse...
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BinSchUO2008Anh XII § 8 Besondere Vorschriften für Stengen (Law)
1. Hölzerne Stengen müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 9 Besondere Vorschriften für Bugspriete (Law)
1. Hölzerne Bugspriete müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 15 Besondere Vorschriften für laufendes Gut (Law)
1. Für laufendes Gut müssen Faserseile oder Stahldrahttauwerk verwendet werden. Die Bruchfestigkeit und der Durchmesser fü...
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BinSchUO2008Anh XII § 19 Prüfung (Law)
1. Die Takelage ist durch die Untersuchungskommission alle 2,5 Jahre zu prüfen. Der Mindestumfang der Prüfung umfasst ...
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BinSchStrO 2012 § 6.23 Verhalten der Fähren (Law)
1. Eine Fähre darf eine Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vergewissert hat, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zuläss...
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DonauSchPVAnl 1993 § 6.23 Regeln für Fähren (Law)
1. Fähren dürfen die Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vergewissert haben, daß der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zuläßt u...
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RheinSchPV 1994 § 6.23 Verhalten der Fähren (Law)
1. Fähren dürfen die Wasserstraßen nur überqueren, wenn sie sich vergewissert haben, daß der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zuläßt ...
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EinigVtr Anlage II Kap XII III Anlage II Kapitel XII (Law)
1. Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 649) mit folgenden Maßgaben: Fol...
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BinSchUO2008Anh XII § 1.07 Dienstanweisungen (Law)
Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung dienen die in Anhang II Anlage Q genannten Dienstanweisungen.
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BinSchUO2008Anh XII § 4.04 Einsenkungsmarken (Law)
1. Die Ebene der größten Einsenkung ist so festzusetzen, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord und den Mindestsicherheitsabstand erf...
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BinSchUO2008Anh XII § 7.06 Navigationsgeräte (Law)
1. Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger müssen den Anforderungen nach Anhang IX Teil I und Teil II entsprechen. Die Einhaltung der Anfor...
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BinSchUO2008Anh XII § 7 Besondere Vorschriften für Masten (Law)
1. Hölzerne Masten müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 5 Übergangsbestimmung zu Anhang II § 2.18 (Law)
Anhang II § 24.08 gilt sinngemäß.