Urteil vom Amtsgericht Bochum - 30 Ls 8/23

Tenor

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Landgericht D. vom 21.10.2022 (6 Ds 57/22) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe wegen Computerbetruges in 15 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

§§ 263a Abs. 1,  269 Abs. 1, 52, 53 StGB


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen