Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 412 Ds 10 Js 284/19 - 244/20

Tenor

In der Strafsache

wegen              gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der Hauptverhandlung vom 25.07.2023,

an der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht L.

als Richter

Staatsanwältin C.

als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt I. aus Z.

als Verteidiger der Angeklagten M.

Justizbeschäftigte W.

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Die Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung in 29 Fällen in Tateinheit mit Betrug in 28 Fällen sowie in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz in 16 Fällen schuldig.

Sie wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ein Geldbetrag i.H.v. 6300,00 € wird als Wertersatz von Taterträgen eingezogen (§ 73c StGB).

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte.

Angewandte Vorschriften: §§ 5 HeilprG, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 22,23 Abs. 1, 52, 73c, 74 StGB


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