Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 184/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.142,- € nebst 8 % Zinsen

              über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2012 aus 1.660,05 € sowie 8 %

              Zinsen über dem Basiszinssatz aus 481,95 € seit dem 13.07.2012 zu

              zahlen.

              Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von

              1.470,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins-

              satz seit 11.07.2013 zu zahlen.

              Etwaige durch die Anrufung des Amtsgerichts Bonn entstandene Mehr-

              kosten trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden

              ihr zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 auferlegt.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

              120 v.H. des jeweils aufgrund seiner zu vollstreckenden Betrages.


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