Urteil vom Amtsgericht Köln - 146 C 56/25

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 474,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 375,01 € seit dem 21.08.2024 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 99,38 € seit dem 09.07.2025 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 12,80 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 76,44 € zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 27% und der Beklagte 73%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien ist nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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