Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Leverkusen - 21 C 230/15

Tenor

  • 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, das auf dem Grundstück der Kläger im nordwestlichen Bereich errichtete Fundament vom Grundstück der Kläger zu entfernen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2.

    Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu 2/3, die Beklagte zu 1/3 zu tragen.

  • 3.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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