Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 20 C 436/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 516,42 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

auf 483,56 € seit dem 24.6.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung

in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.