Urteil vom Amtsgericht Wesel - 5 C 101/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.969,10 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 2.3.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 334,75 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 22.5.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der Beweisaufnahme trägt die Beklagte. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin indes nur gegen Sicherheitsleistung i. H. v.        110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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